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AGB


ETECH AGB Photovoltaik Großhandel - September 2024


1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der ETECH Schmid u. Pachler Elektrotechnik GmbH & Co KG und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 

1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.etech.at/agb.

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen –Zustimmung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. 

1.6. Mündliche Nebenabreden sind erst rechtswirksam und gültig, wenn sie von uns gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt werden. 


2. Angebot/Vertragsabschluss 

2.1. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der

ETECH Schmid u. Pachler Elektrotechnik GmbH & Co KG, Hafenstraße 2a, 4020 Linz, zustande. 

2.2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Angaben in Katalogen, Prospekten, Websites und Online-Shops etc. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, ansonsten gelten solche Angaben nur als Aufforderung zur Angebotslegung durch den Kunden. 

2.3. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.4. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.5. Vertragsabschlüsse kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Lieferung oder Bereitstellung und Annahme der bestellten Ware bzw. Leistungserbringung zustande. 


3. Preise 

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis und in Euro zu verstehen. 

3.2. Preisangaben verstehen sich gegenüber unternehmerischen Kunden zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport- Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden.

3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

3.4. Durch laufende Aktualisierung der Produkte im Webshop können Angaben bezüglich Produktbeschreibungen der Ware und Preise variieren. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.


4. Zahlung 

4.1. Die Bezahlung der Waren erfolgt im Voraus gegen Sofortüberweisung, per Nachnahme oder auf Rechnung.

4.2. Bei Bezahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware der zu begleichen, sofern nicht ein anderes Zahlungsziel ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

4.3. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Dies umfasst bei unternehmerischen Kunden jedenfalls einen Pauschalbetrag von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen wird dadurch nicht berührt. 

4.5. Gegenüber unternehmerischen Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.

4.6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

4.7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.


5. Leistungsfristen und Termine

5.1. Unsere Waren sind üblicherweise sofort versandfertig, wenn in den Verkaufsunterlagen nichts anderes angegeben ist und werden mangels anderer Vereinbarung binnen angemessener Frist, spätestens binnen 30 Tagen nach Vertragsschluss bereitgestellt oder abgeliefert. Ansonsten wird die bestellte Ware zum vereinbarten Termin geliefert oder nach Vereinbarung zur Abholung bereit gestellt.

5.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Verzögerungen unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Wir haften nicht für derartige Lieferverzögerungen.

5.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. Eine Haftung wegen der Verlängerung der Liefer-/Leistungsfrist ist ausgeschlossen.

5.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

5.5. Bei Verzug der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.


6. Gefahrtragung

6.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt, dass diese erst auf den Verbraucher übergeht, wenn die Waren diesem oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert werden. Hat der Verbraucher aber selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne eine von uns vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Beförderer über (§ 7b KSchG). 

6.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir die Ware zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, unabhängig davon ob dieser die Abholung selbst organisiert oder wir an einen Transporteur übergeben.

6.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir werden eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.


7. Eigentumsvorbehalt 

7.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen unser Eigentum.

7.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens/der Firma und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wird und wir der Veräußerung zustimmen.

7.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des Kunden mit sofortiger Wirkung als an uns abgetreten. Wir können den Drittschuldner jederzeit von dieser Abtretung verständigen.

7.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. 

7.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware sowie bei sonstiger Inanspruchnahme unverzüglich zu verständigen und ist verpflichtet den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

7.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung sowie die Vorbehaltsware auch ohne Zustimmung des Kunden auf dessen Kosten abzuholen. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde nur teilweise in Zahlungsverzug befindet.

7.7. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes nur dann ein Rücktritt vom Vertrag liegt, wenn dies auch ausdrücklich von uns erklärt wird.

7.8. Alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten trägt der Kunde. 

7.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.


8. Rückgaberecht 

8.1. Eine Rückgabe/Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn diese nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.

8.2. Für den Fall einer vertraglich vereinbarten Rücknahme hat der Kunde, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten wie Versandkosten, Bearbeitungsgebühr, etc. sowie die Kosten für die Rücksendung zu tragen. 


9. Unser geistiges Eigentum 

9.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

9.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung der ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Informationen Dritten gegenüber.


10. Gewährleistung

10.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung mit nachfolgenden Abweichungen.

10.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe, bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwaren ein Jahr. 

10.3. Bei Warenlieferung ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe der Ware maßgeblich. 

10.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

10.5. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

10.6. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

10.7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

10.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB gilt nicht.

10.9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.

10.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

10.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Der unternehmerische Kunde kann Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit des Liefergegenstands nicht mehr geltend machen. 

10.12. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. 

10.13. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

10.14. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist. 

10.15. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der gelieferten Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Herstellerangaben zu beachten. 

10.16. In jedem Fall verliert der Kunde seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen, Reparaturen oder -versuche vornehmen.

10.17. Das Regressrecht nach § 933b ABGB uns gegenüber ist ausgeschlossen. 


11. Haftung 

11.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Gegenüber Verbrauchern haften wir auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. 

11.2. Wir haften nicht für mittelbare/indirekte Schäden und entgangenen Gewinn. Ein allfälliger Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist uns gegenüber ausgeschlossen.

11.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

11.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

11.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

11.6. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

11.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

11.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).


12. Salvatorische Klausel

12.1. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

12.2. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


13. Allgemeines

13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisions- und Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers. 

13.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.3. Erfüllungsort ist der Sitz der ETECH Schmid u. Pachler Elektrotechnik GmbH & Co KG in Linz.

13.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

13.5. Vertragssprache ist Deutsch.

13.6. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, was auch für Nebenabreden, nachträgliche Vertragsänderungen und das Abgehen vom Schriftformerfordernis gilt.


14. Adressänderung

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.


15. DSGVO - Datenschutz

Wir nehmen den Schutz der Sie betreffenden personenbezogenen Daten sehr ernst und behandeln die uns anvertrauten Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSG, DSGVO). Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


16. Haftungsausschluss für Internetseiten Dritter

Auf unseren Websites können Verknüpfungen (Hyperlinks) zu Websites Dritter integriert sein.
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